Ab dem 1. Januar 2020 wird es ein Verbot für die Verwendung bestimmter Kältemittel geben. Darüber hinaus treten eine Reihe von neuen Vorschriften und Regelungen für die Wartung und Kennzeichnung von Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Betreiber von Kälteanlagen können sich mit ihren Fragen an Rittal wenden. Mit individueller Beratung und umfassendem Service macht das Unternehmen seine Kältelösungen zukunftssicher. Und das bedeutet nicht nur die Einhaltung der neuen F-Gase-Verordnung, sondern auch die Steigerung der Energieeffizienz.
Der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Treibhausgasen ist ein besonders aktuelles Thema, das die Betreiber von Kühlsystemen, einschließlich der Automobilhersteller, stark unter Druck setzt. Fluorierte Treibhausgase, so genannte F-Gase, werden als Kältemittel unter anderem in Kühlaggregaten und Klimaanlagen eingesetzt. In Zukunft müssen die Emissionen dieser klimaschädlichen Stoffe schrittweise reduziert werden, um ihre Auswirkungen auf die globale Erwärmung zu begrenzen - entweder durch gezielte Substitution oder durch den Einsatz alternativer Technologien.
Die EU-Verordnung 517/2014 über F-Gase, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Industrieemissionen bis 2030 um 70% im Vergleich zu 1990 zu senken. Konkret müssen die EU-Emissionen von fluorierten Treibhausgasen bis 2030 von 70 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent (CO2e) auf 35 Millionen Tonnen CO2e reduziert werden. Januar 2020 ein Verbot der Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP-Wert (Global Warming Potential) von 2.500 oder mehr sowie neue und geänderte Vorschriften für die Wartung, Instandhaltung, Dichtheitsprüfung, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung einschlägiger Kälteanlagen gelten.
Das Verbot der Verwendung von F-Gasen und von Produkten, die diese enthalten, wirft für die Betreiber von Kälteanlagen viele Fragen auf. Denn welche ihrer bestehenden Kühlgeräte und Kältemaschinen dürfen sie nach 2020 noch einsetzen? Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass Rittal bereits seit Jahren alle Kühllösungen F-Gase-konform auslegt und somit keinen weiteren Handlungsbedarf hat.
Die Rittal Kühlgeräte und Kaltwassersätze arbeiten mit einem hermetisch geschlossenen Kühlkreislauf und mit zugelassenen Kältemitteln, so dass sie auch nach 2020 problemlos eingesetzt werden können.
Mit dem Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung sind Betreiber von Kälteanlagen mit einer definierten Kältemittelmenge verpflichtet, regelmäßige Dichtheitskontrollen durchzuführen. Mit dem Rittal F-Gase-Rechner lässt sich einfach ermitteln, inwieweit eine bestehende Anlage von den Folgen der F-Gase-Maßnahme betroffen ist. Dieses Online-Tool berechnet den GWP-Wert und den entsprechenden CO2e-Wert auf Basis der Art und Menge des verwendeten Kältemittels. Der CO2e-Wert bestimmt die Maßnahmen, die der Betreiber ergreifen muss, um die Maßnahme einzuhalten.
So funktioniert der Rittal F-Gas-Rechner: https://www.rittal.com/de_de/f-gase/rechner.php?lang=en
Geben Sie alle Anlagenparameter (wie auf dem Typenschild angegeben) sowie die Art des Kältemittels und die Füllmenge pro Kreislauf ein. Das Ergebnis ist der CO2e-Wert der Anlage. Ebenfalls angezeigt: die Zulässigkeit des Nachfüllens von Kältemittel im Falle einer Leckage und praktische Hinweise für den Betrieb der aktuellen Anlage.
Als echter Servicepartner bietet Rittal die notwendige Beratung für alle Anwender von Kühlsystemen. Von der Ermittlung des Ist-Zustandes einer Anlage und der Berechnung der Effizienz über die Erstellung einer handlungsorientierten Empfehlung und der Ermittlung von Einsparpotenzialen bis hin zur Einrichtung einer neuen Anlage mit Wartungsvertrag und der Entsorgung von Altgeräten. Rittal unterstützt Unternehmen mit persönlicher Beratung, um alle möglichen Hürden rund um die neuen Richtlinien und Effizienzziele zu überwinden. Dabei können die Kunden auf Kostentransparenz, qualifizierte Wartungstechniker und Garantieverlängerungen zählen. Kontaktieren Sie also schnell den Rittal Kundenservice unter +32 (0)9 353 91 45 oder per Mail an sales@rittal.be.